Altholz ist unter Berücksichtigung seiner Herkunft und seines Schadstoffgehalts in verschiedene Kategorien einzustufen (A I - A IV).
 
Um eine möglichst kostengünstige und fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten ist die Begutachtung und ggf. chemische Untersuchung von Altholz an der Anfallstelle (z.B. im Abbruchgebäude) unbedingt zu empfehlen.

Mit relativ geringem Aufwand können erhebliche Entsorgungskosten und Verstöße gegen die AltholzV vermieden werden.

Ein Beispiel:

Die Preisdifferenz für die Entsorgung von    A IV-Altholz gegenüber A II-Altholz beträgt derzeit ca. 20 €/t. Schon bei geringen Abfallmengen lohnt sich daher eine Begutachtung, da nicht eingestuftes Altholz vom Abnehmer (Entsorger) grundsätzlich als A IV-Altholz eingestuft wird.
 

Wir beproben auch aufbereitetes Altholz (Holzhackschnitzel) hinsichtlich Verwertungsmöglichkeiten. Die chemischen Analysen werden in akkreditierten Untersuchungsinstituten durchgeführt.
 

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