Überprüfung der Abwasserbeschaffenheit bei sog. Indirekteinleitern

· Entnahme repräsentativer Abwassermischproben im Ortskanalnetz

· Identifikation unzulässiger Abwassereinleitungen

· Abwassersatzung der Gemeinden (Abwasserkataster)

· Identifikation sog. „Starkverschmutzer“ im Hinblick auf überproportionale Belastung der Kläranlage durch hoch organisch belastete Abwässer

· Beurteilung von Abwasserproben aus dem Kanalnetz bzw. der Kläranlage im Hinblick auf

· verstärkte Betonaggressivität

· Toxische Inhaltsstoffe

· Schädliche Ausgasungen

· Ausfällungsreaktionen

· Umsetzung der Eigenkontrollverordnung

 

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