Überprüfung der Abwasserbeschaffenheit bei sog. Indirekteinleitern
· Entnahme repräsentativer Abwassermischproben im Ortskanalnetz
· Identifikation unzulässiger Abwassereinleitungen
· Abwassersatzung der Gemeinden (Abwasserkataster)
· Identifikation sog. „Starkverschmutzer“ im Hinblick auf überproportionale Belastung der Kläranlage durch hoch organisch belastete Abwässer
· Beurteilung von Abwasserproben aus dem Kanalnetz bzw. der Kläranlage im Hinblick auf
· verstärkte Betonaggressivität
· Toxische Inhaltsstoffe
· Schädliche Ausgasungen
· Ausfällungsreaktionen
· Umsetzung der Eigenkontrollverordnung
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